Laut Geset hat jeder Elternteil das Recht auf Umgang mit seinen Kind und das Kind hat das Recht auf Umgang mit seinen Eltern.
Risiken bei hochstreitigkeiten bei unehlichen Kinder vor der Geburt
Bei nicht anerkannter Vaterschaft und Verweigerung des Umgangs besteht erstmals kein Recht auf Umgang mit seinen Kind. Verweigert ein Elternteil vor und nach der Geburt, die Vaterschaftsanerkennung muss ein DNA gerichtlich angeordnet werden bzw. ein Antrag auf Umgang gestellt werden. Ist die Vaterschaft anerkannt besteht dass Recht auf Umgang.
Umgangsregelung beim Jugendamt vereinbaren
Scheitern Eltern dabei einvernehmlich eine Umgangsregelung zu erstellen. Können Eltern gemeinsam die Hilfe des Jugendamts inanspruch nehmen. Das Jugendamt ist nach § verpflichtet die Eltern dabei zu unterstützen. Die Umgangsregelung welche man jedoch beim Jugendamt trifft ist nicht rechtswirksam. Hält sich ein Elternteil nicht an der Vereinbarung kann z.B. kein Ordnungsgeld gegen den anderen Elternteil beantragt werden.
Wir empfehlen dennoch vorerst keine Gerichtliche Hilfe zur durchewtzung einer Umgangsregelung vorzunehmen. Die Gerichte sollten erst dann um Hilfe gebeten werden, wenn sich ein Elternteil Grundlos weigert auf Kompromisse/Vorschläge einzugehen.
Umgangsregelung einvernehmlich vereinbaren
Bestenfalls schafft ihr es einvernehmlich eine Umgangsregelung zu treffen. Ein Beispiel könnte sein: