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Unbegleiteter Umgang

Sind die Eltern selbstständig in der Lage bzw. wird vom Gericht  ein unbegleiteter Umgang verfügt, werden die Übergaben des Kindes/der Kinder von den Eltern allein organisiert und durchgeführt. In der Regel holt der umgangsberechtigte Elternteil das Kind/die Kinder bei dem anderen Elternteil ab und bringt das Kind/die Kinder zum Ende der Umgangszeit auch wieder dorthin zurück.

Pünktlich abholen und zurückbringen

Um Konflikte zu vermeiden, sollte man darauf achten, dass das Kind pünktlich abgeholt und auch pünktlich wieder zurückgebracht wird. Bei Verspätungen, zum Beispiel durch Stau, eine Autopanne oder Zugverspätung, sollte der andere Elternteil unverzüglich benachrichtigt werden. So können Missverständnisse, Ängste und Ärger aus dem Weg geräumt werden, bevor sie entstehen.

Abschied

Wünschenswert ist das der Abschied bestenfalls harmonisch abläuft. Das Kind/die Kinder darf/dürfen sich wieder auf den anderen Elternteil freuen. Schön ist es, wenn die Eltern sich kurz begrüßen können. Ein kurzes Lächeln macht es leichter. Der Übergang kann für kleine Kinder noch besser gestaltet werden, wenn der Elternteil, von dem sie sich verabschieden müssen, schon vorher darüber spricht, dass gleich die Mama/der Papa kommt.