Das Familienverfahren
Das Familienverfahren befasst sich mit allen Familienrechtlichen Angelegenheiten zu den die Eltern keine einvernehmliche Lösung eigenständig anstreben konnten.
Ziel eines Familienverfahren
Ist man einmal bei Gericht in Umgangs oder Sorgerechtsangelegenheiten angekommen, so ist das erstmal kein versagen auf der Elternebene. Das ist erstmal nicht schlimm. Leider lässt es sich jedoch nach einer Trennung erstmal nur schwer realisieren, an einen Zeitpunkt indem man selbst bereits in der Beziehung gescheitert ist eigenständige kooperative Komprimisse zu schließen. Das Gerichtsverfahren sollte die letzte als Hilfe angedachte Instanz sein. Auf dauer wird das Streitpotenzial wird von Gerichten nicht toleriert, da dass Kindeswohl je nach Ausmaß des Streits dadurch gefährdet ist und das Gesetz sieht demensprechend 2 Lösungansätze um eine Entscheidung zu treffen um den Streitpegel zu reduzieren. Der Sogenannte Vergleich oder Beschluss. Hinzuzufügen ist, strebt sich ein Elternteil unweigerlich dauerhaft auf Kompromisse zu schließen und zu halten, kann das verheernde rechtliche Folgen für den Elternteil führen.
Unterschied zwischen Vergleich und Beschluss
In Familien Angelegenheiten soll ein keinen Verlierer oder Gewinner geben. Ein Familienverfahren ist kein nämlich, kein Verfahren indem es um die Interessen eines Elternteils geht, es geht sondern vielmehr um was das Wohl des Kindes. Das Gericht versucht deswegen primär, die Eltern dazu zu bewegen eigenständig eine Lösung zu einigen bzw. schlägt den Beteiligten des Verfahren einen Vergleichs Vorschlag vor. Streut sich beide oder ein Elternteile eine Einigung beispielsweise im Umgangs oder Sorgerechtsverfahren zu treffen führt dies zwangsweise dazu, dass das Gericht selbst eine Entscheidung trifft für die Eltern trifft. I.d.r ist es so, dass eine Einigung eher im Interesse der Eltern gewesen wäre. Deswegen ist es ratsam, die Intention des Gerichts zu verfolgen. Sollte jemand dennoch, dass Gefühl haben, in seinen Rechten wahrgenommen, zu sein, steht es jedem frei den Weg in die nächste Instanz anstreben.
Höchste Instanz im Familienrecht
Stellt man einen Antrag auf Umgang oder Sorgerecht wird dieser zuerst am jeweiligen Amtsgericht gestellt. Eine Anwaltspflicht besteht in erster Instanz nicht. Die höchste Instanz im Familienrecht ist das Oberlandesgericht. Im Oberlandesgericht besteht eine Anwaltspflicht. Wünschst man das, der Antrag Neuverhandelt wird, muss der Antragsteller oder die andere Seite eine Beschwerde nach Beschluss des Amtsgerichts innerhalb von 4 Wochen an Amtsgericht schicken.
Wie Verhalte ich mich vor Gericht ?
Ruhig und gelassen – Deutlich machen, dass man Bereit ist zum Wohle des Kindes zu agieren.
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